Michael (Gast) - 29. Okt, 12:31

und wenn schon....

Für mich ist es eindeutig, dass es vom Straßenbahnfahrer als Spaß gemeint war - das hört man eindeutig bei der "Führrrerrstand"-Ansage von ihm. Wobei man hier sagen muss, dass er diese ja nicht über den Lautsprecher gemacht hat und deswegen nicht alle Fahrgäste diesen Zusammenhang verstehen konnten.

Trotzdem ist das immer noch eine Straßenbahn und kein Kaberet. Wenn mir der Humor von Grissemanns und Stermanns gefällt, kann ichs im Ferseher oder wo auch immer anschauen. Es gibt aber verständlicherweise Menschen, die das überhaupt nicht witzig finden. Und deswegen hat das in einem öffentlichen Verkehrsmittel auch nichts verloren und deswegen finde ich auch, dass die Entlassung vollkommen gerechtfertigt ist.

Beim Strafverfahren ist das natürlich was anderes.

maschi - 29. Okt, 14:00

dass es für dich so eindeutig ein "spass" war, wirft aber dann schon auch die frage auf, warum sich soviele menschen mit einem solchen elan empören. so fast als ob es einfach nicht mehr genug handfeste anlässe gäbe... ich glaube schon, dass das ursprünglich dadurch entstanden ist, dass eben - wie du sagst - vor allem vor ort nicht alle den zusammenhang sehen konnten.

die online-empörung ohne jeden grauton hat mir dann aber zu denken gegeben. deswegen wollte ich grautöne nachliefern...
shaman (Gast) - 30. Okt, 09:43

Komisch nur, daß so ein "Spaß" im öffentlichen Dienst, sofort eine Entlassung,ob gerechtfertigt oder nicht, nach sich zieht, und daß ander "Späße" im öffentlichen Dienst, wie z.B. 4 bewaffnete WEGA-Beamte, die bei einer "mißglückten" Abschiebung vor 2 Jahren, sich gezwungen sahen, einen wehrlosen Schubhäftling das Gesicht zu zermörschern (Kieferbruch, Jochbeinbruch, Augenhöhlenbruch...) eine bedingte Haftstrafe von wenigen Monaten ausfassen und in den gemütlichen Innendienst versetzt werden...?!?!

Nazis im Parlament is ein altes, mir unverständliches, Thema. Vorm Graf gab´s da schon andere...und so mancher bekommt sogar ein Fast-Saats-Begräbnis....sehr ordentlich !

Wie ist das mit dem Wiederbetätigungsgesetz ? Wo fangt Wiederbetätigung an ? Scheinbar eine dehnbare Sache...

Als Laie und Staatsbürger, mit scheinbar sehr naiven Rechtsverständnis, bezweifle unser "Rechts-system" doch sehr...

Und nicht vergessen: ab 1.Nov.Winterreifenpflicht - bei winterlichen Fahrverhältnissen.....§§§

???

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