Dass auf die offenbar (so lese ich das jedenfalls heraus) gänzlich verzichtet wurde (und nicht bloß in speziellen Gefährdungsfällen - zB abgänger Selbstmordgefährdeter mit nachträglicher Einholung des richterlichen Segens) hat mich auch sehr überrascht. Vielleicht ist das Ganze im Hinblick auf die ab 1. Jänner geltende StPO-Reform zu sehen. Dann wird das gesamte Vorverfahren der (weisungsgebundene) Staatsanwalt alleine führen und ein Richter hat da überhaupt nichts mitzureden...
Geistig erstarrten Bastionen begegnen wir nicht nur in der Politik, sondern beinah überall... nicht zuletzt auch in uns selbst. Und so bleibt aber die ständige Herausforderung, sie immer wieder neu zu erstürmen.
Richterliche Genehmigung