Herr Lebemann und Frau Sparefroh.
Ist es gerecht, richtig, sinnvoll, klug (bitte ergänzen...) auf das Vermögen von Pflegebedürftigen zuzugreifen, bevor die Gesellschaft für die Kosten der Pflege aufkommt? Sehen wir uns dazu mal kurz die Vermögensgrenzen an, bis zu denen das Vermögen abgeschöpft wird, wenn Pflegegeld und Pension nicht reichen:
Besonders brutal hier die Steiermark: Alles muss weg. Die meisten anderen lassen einem zumindest die Begräbniskosten. Aber für alle Bundesländer gilt: auch die Eigentumswohnung wird verwertet. Dann wird die Übersiedlung ins Pflegeheim vollends zur Einbahnstrasse: es gibt kein realistisches Zurück mehr.
Aber überlegen wir dazu vor allem auch mal folgendes: Wenn ein fiktiver Herr Lebemann und eine fiktive Frau Sparefroh in ihrem Leben exakt gleich viel Einkommen hatten, aber gänzlich andere Prioritäten gesetzt haben, wie wirkt sich das dann auf ihre Vermögenssituation im Alter aus?
Herr Lebemann liebte das Reisen und verwendete sämtliches frei verfügbares Einkommen darauf, die Welt in möglichst vielen bunten Facetten kennenzulernen. Frau Sparefroh hingegen war zwar auch kein Kind von Traurigkeit, dachte aber, dass sie im Alter gerne etwas unabhängiger leben würde - und vielleicht mal den Enkerln helfen möchte - und dafür später etwas Geld brauchen könnte. Und legte daher einen Teil ihres Einkommens regelmässig weg: trotz sehr kleiner Beträge ersparte sie sich so im Laufe vieler Jahrzehnte mit Zins und Zinseszins das Sümmchen von 75.000 Euro.
Wenn Herr Lebemann und Frau Sparefroh heute beide 85 sind und aufgrund plötzlich auftretender gesundheitlicher Probleme "bettlägrig" werden, dann sorgt der Staat dafür, dass sie stationär betreut werden.
Sorgt wirklich der Staat dafür? Frau Sparefroh muss auch mit ihren 75.000 Euro dafür aufkommen, nur Herrn Lebemanns Pflegekosten werden vollständig übernommen - und wir erinnern uns: wir haben fiktiv vorausgesetzt, die beiden haben in ihrem Leben exakt die gleiche Summe an Einkommen erzielt! Es gibt keinerlei "sozialen" Unterschied zwischen ihnen.
Wirklich keinen sozialen Unterschied? Einen gibt es eben doch: Wenn die 75.000 Euro von Frau Sparefroh durch Pflegekosten aufgebraucht sein werden, wird Herr Lebemann unter Einrechnung der staatlichen Umverteilung um exakt diesen Betrag mehr Lebenseinkommen erzielt haben als Frau Sparefroh: genau jene 75.000 Euro mehr, für die Herr Lebemann sich die Welt angesehen hat.
Arme Frau Sparefroh... sie wollte für ihr Alter und ihre Enkel vorsorgen, hat aber genau genommen die Urlaube von Herrn Lebemann finanziert.
Ich bin kein Verfassungsrechtsprofessor - aber für mich ist genau das keine "Gleichheit vor dem Gesetz". Mal ganz abgesehen von dem Signal, das wir damit an jene Sparer aussenden, die mit ihrem Verhalten eigentlich Verantwortung für sich und ihr Leben übernehmen wollen: Rettet Euch doch so rasch als möglich in die Illegalität eines Schweizer Nummernkontos. Auf österreichisch-legalem Weg setzt ihr euch der Gefahr aus, dass ihr am Ende zu den Dummen gehört.
Besonders brutal hier die Steiermark: Alles muss weg. Die meisten anderen lassen einem zumindest die Begräbniskosten. Aber für alle Bundesländer gilt: auch die Eigentumswohnung wird verwertet. Dann wird die Übersiedlung ins Pflegeheim vollends zur Einbahnstrasse: es gibt kein realistisches Zurück mehr.
Aber überlegen wir dazu vor allem auch mal folgendes: Wenn ein fiktiver Herr Lebemann und eine fiktive Frau Sparefroh in ihrem Leben exakt gleich viel Einkommen hatten, aber gänzlich andere Prioritäten gesetzt haben, wie wirkt sich das dann auf ihre Vermögenssituation im Alter aus?
Herr Lebemann liebte das Reisen und verwendete sämtliches frei verfügbares Einkommen darauf, die Welt in möglichst vielen bunten Facetten kennenzulernen. Frau Sparefroh hingegen war zwar auch kein Kind von Traurigkeit, dachte aber, dass sie im Alter gerne etwas unabhängiger leben würde - und vielleicht mal den Enkerln helfen möchte - und dafür später etwas Geld brauchen könnte. Und legte daher einen Teil ihres Einkommens regelmässig weg: trotz sehr kleiner Beträge ersparte sie sich so im Laufe vieler Jahrzehnte mit Zins und Zinseszins das Sümmchen von 75.000 Euro.
Wenn Herr Lebemann und Frau Sparefroh heute beide 85 sind und aufgrund plötzlich auftretender gesundheitlicher Probleme "bettlägrig" werden, dann sorgt der Staat dafür, dass sie stationär betreut werden.
Sorgt wirklich der Staat dafür? Frau Sparefroh muss auch mit ihren 75.000 Euro dafür aufkommen, nur Herrn Lebemanns Pflegekosten werden vollständig übernommen - und wir erinnern uns: wir haben fiktiv vorausgesetzt, die beiden haben in ihrem Leben exakt die gleiche Summe an Einkommen erzielt! Es gibt keinerlei "sozialen" Unterschied zwischen ihnen.
Wirklich keinen sozialen Unterschied? Einen gibt es eben doch: Wenn die 75.000 Euro von Frau Sparefroh durch Pflegekosten aufgebraucht sein werden, wird Herr Lebemann unter Einrechnung der staatlichen Umverteilung um exakt diesen Betrag mehr Lebenseinkommen erzielt haben als Frau Sparefroh: genau jene 75.000 Euro mehr, für die Herr Lebemann sich die Welt angesehen hat.
Arme Frau Sparefroh... sie wollte für ihr Alter und ihre Enkel vorsorgen, hat aber genau genommen die Urlaube von Herrn Lebemann finanziert.
Ich bin kein Verfassungsrechtsprofessor - aber für mich ist genau das keine "Gleichheit vor dem Gesetz". Mal ganz abgesehen von dem Signal, das wir damit an jene Sparer aussenden, die mit ihrem Verhalten eigentlich Verantwortung für sich und ihr Leben übernehmen wollen: Rettet Euch doch so rasch als möglich in die Illegalität eines Schweizer Nummernkontos. Auf österreichisch-legalem Weg setzt ihr euch der Gefahr aus, dass ihr am Ende zu den Dummen gehört.
maschi - 13. Jan, 08:09